Büro für Flugunfalluntersuchungen
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Untersuchungsergebnisse

Die Untersuchung wird mit einem Bericht abgeschlossen. Der Entwurf des Berichtes wird an die betroffenen Parteien sowie an das BAZL verteilt. Während einer Frist von 60 Tagen nimmt das BFU Anmerkungen und Einwände entgegen.

Das BFU prüft den Bericht sowie die Anmerkungen der Parteien und entscheidet über den Inhalt des Untersuchungsberichts. Dieser neue Text wird nochmals an die Parteien und an das BAZL verteilt, welche 30 Tage Zeit haben, um bei der Eidgenössischen Flugunfallkommission (EFUK) einen Antrag auf Prüfung des Berichtes einzureichen.

Werden keine Prüfungsgesuche eingereicht, gilt der Untersuchungsbericht des BFU als Schlussbericht und wird veröffentlicht. Falls ein Prüfungsgesuch eingereicht wird, veröffentlicht das BFU den Untersuchungsbericht auf dem Internet.

Die EFUK besteht aus fünf Mitgliedern, die nicht dem BFU angehören. Sie prüft, dass der Bericht vollständig und schlüssig ist. Nach dieser Überprüfung erstellt die EFUK den Schlussbericht der veröffentlicht wird.

Nota bene: Die Untersuchungsberichte werden nur auf dem Internet veröffentlicht, die Schlussberichte werden auf dem Internet publiziert und den Abonnenten in gedruckter Form zugestellt.