Büro für Flugunfalluntersuchungen
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Meldung eines Flugunfalls

Tritt ein Unfall oder ein schwerer Vorfall eines oder mehrerer Luftfahrzeuge ein, so ist dieser über die Alarmzentrale der REGA (Tel. 1414) an das BFU zu melden. Die Definitionen, bei welchen Ereignissen es sich um einen Unfall oder einen schweren Vorfall handelt, sind im Handbuch der Schweizerischen Luftfahrt (AIP ENR 1.14) sowie auf dieser Website unter Definition aufgeführt. Durch den Pikettdienst des BFU wird anschliessend ein Untersuchungsleiter bestimmt. Je nach Ereignis kann dieser die Unterstützung weiterer Untersuchungsleiter oder nötigenfalls von externen Experten in Anspruch nehmen.

Falls ein Ereignis, das die Schweiz betrifft, im Ausland eintritt, kann das BFU aufgrund der Bestimmungen in Anhang 13 zur Vereinbarung der internationalen Zivilluftfahrt einen Vertreter bevollmächtigen, der den Verlauf der Untersuchung verfolgen und gegebenenfalls unterstützen soll.